04.06.2010
Antassia GmbH "top-of-software.de" rechtskräftig verurteilt!
Wegen unverlangter Werbe E-Mails in Form von Rechnungen und Mahnungen ist
Antassia GmbH rechtskräftig verurteilt!
Das Langericht Mainz hat durch eine Einstweilige Verfügung vom 03.03.2010 und Korrektur vom 29.03.2010 die Antassia GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Varin, zur Unterlassung verurteilt. Mit Abschlusserklärung vom 31.03.2010 durch Rechtsanwalt Bernhard Syndikus steht nun fest:
Das Urteil ist seit 31.03.2010 rechtskräftig!
Die Hintergründe des Verfahrens und die Abläufe können Sie
hier nachlesen.