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SuperComm, GF Sven Nobereit, wegen SPAM verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig.
30.06.2010
SuperComm, GF Sven Nobereit, wegen SPAM verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig.
Die SuperComm Data Marketing GmbH, GF Sven Nobereit, wurde wegen SPAM Mail vom Amtsgericht Bonn, Az. 102 C 140/09 vom 16.02.2010, zur Zahlung der Vertragsstrafe verurteilt, die Wirksamkeit der strafbewehrten Unterlassungs- / Verpflichtungserklärung wurde gerichtlich bestätigt. Die Berufung hat SuperComm, nach erstem Beschluss des Landgerichts Bonn, Az. 5 S 65/10 vom 11.05.2010, am 28.05.2010 zurückgenommen.
Das Urteil gegen SuperComm ist seit 01.06.2010 rechtskräftig.
SuperComm hat mir am 16.02.2008 die strafbewehrte Unterlassungs- / Verpflichtungserklärung, nach einer SPAM Welle und erfolgter Abmahnung, abgegeben. Trotz vorliegender strafbewehrter Unterlassungs- / Verpflichtungserklärung hat SuperComm weiter unverlangte (Werbe-) E-Mails an meine Domain gesendet.
Selbst nach einer ersten Zahlungsaufforderung wg. SPAM, diese wurde auch bezahlt, konnte SuperComm sich nicht zurück halten und hat weiter unverlangt Werbemüll E-Mails an ...@maier.de gesendet und auch senden lassen. Nach Feststellung habe ich SuperComm zur Zahlung der Vertragsstrafe aufgefordert...
...und das hat dem Geschäfteführer Sven Nobereit gar nicht gefallen. Schließlich hat er sich der Dienste des Rechtsanwaltes Christoph Pie (von der Kanzlei Pie+Pie, ebenfalls aus Bonn) gesichert und dann begann das große Säbelrasseln. (Ich habe mich sowas von gefürchtet !)
Ausschnitte aus dem Schriftverkehr:
- 29.02.2008: RA Pie: "Die Wiederholungsgefahr ist durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung seitens meiner Mandantin beseitigt."
05.01.2009: RA Pie: "Zwischen den Parteien ist kein Unterlassungsvertrag mit einer Vertragsstrafenvereinbarung zustande gekommen."
(Was denn nun, können die sich selbst nicht entscheiden? Oder muss man Jura studieren um das zu verstehen?)
- 03.06.2010: RA Pie: "Ihre Vertragsstrafenforderung lehnen wir für unsere Mandantin ab."
(Das ist nichts anderes, als die Aufforderung des gegenerischen Rechtsanwaltes, gegen seine Mandantin Klage zu erheben. Das habe ich mir dann nicht zweimal sagen lassen und Klage eingereicht. Hätte man mich sonst auf Unterlasssung in Anspruche nehmen können? Ich weis es nicht...*g*)
- 19.08.2010: RA Pie: "Wir weisen abschließend darauf hin, dass es strafbar ist, wenn Sie sich bei einem Portal unserer Mandantin anmelden, deswegen eine E-Mail erhalten und dann wegen dieser E-Mail eine Vertragsstrafe fordern."
(Das ist also alles, was der RA eines Spamers (siehe auch SuperComm bei abzocknews.de) vorträgt, nur weil er eine angebliche Anmeldung nicht im Ansatz nachweisen kann.)
- 25.11.2009: RA Pie: "Der Kläger regt sich künstlich auf, um treuwidrig Geld durch Abmahnungen zu erhalten, ohne arbeiten zu müssen."
(Herr Rechtsanwalt, der einzige Sinn und Zweck einer Vertragsstrafenvereinbarung in Folge einer Abmahnung ist die Forderung von eben vereinbarten Vertragsstrafen bei einer Zuwiderhandlung. Nicht mehr und nicht weniger. Was solche "Hinweise" an ein Gericht bezwecken sollen entzieht sich meiner Kenntnis, zeigt mir aber die offensichtliche Geisteshaltung von zurecht Beklagten und deren Beklagtenvertretern, vornehmlich solchen aus der Spamer-Szene.)
- 25.11.2009: RA Pie: "Es ist auch unglaubwürdig, dass der Kläger als Inhaber einer EDV-Betriebs keinen Spamfilter installieren kann, der auf das Wort "Supercomm" anspringt und.... automatisch aussortiert. Beweis: Sachverständigengutachten."
(Ganz einfach Herr RA Pie: weil sich der Belästigte nicht vor dem SPAMer SuperComm, schützen muss. Auch kann es sein, dass aus dem Ausland eine gewollte E-Mail kommt, die den Begriff Supercomm enthält, wollen Sie mir im Ernst verbieten, eine solche E-Mail empfangen zu können? Wenn ja, sollten Sie ernsthaft Ihre Berufwahl überdenken. Warum Sie das sogar mit einem Sachverständigen beweisen wollen, haben vermutlich auch nur Sie selbst (oder auch nicht) verstanden.)
Andererseits, sehr geehrter Herr Beklagtenvertreter, könnte Ihre spamende Mandantin SuperDomm Data... eine jede Ihrer E-Mails gleich im Betreff am Anfang mit dem Text "SPAM von SuperComm Data Marketing GmbH aus Bonn" versehen. Dann könnte man gezielt filtern, was Ihrer Mandantin in meinem Falle aber nichts mehr nützt, weil sie sich ja verpflichtet hat, "E-Mails jeglicher Art" nicht mehr an mich (maier.de) zu senden. Ihre Mandantin würde sich sogar nicht der Gefahr einer Abmahnung wegen Verschleierung von unverlangten Werbe E-Mails aussetzen.
- 05.01.2009: RA Pie: "Der Kläger war mit der Zusendung... zugesandten E-Mails einverstanden und... , so dass sie Beklagte ihm die beanstandeten E-Mails schicken durfte."
(Wie kann man sein Einverständnis geben, wenn man die betreffende WebSite noch nicht einmal kannte und schon deshalb die Eingabe von irgendwelchen Daten nicht erfolgt sein kann?)
- 05.01.2009: RA Pie: "...des Klägers, der sehr aggresiv ist und nun auch schnell einen Rechtsanwalt beauftragt, sowie ein Mahn- und Klageverfahren angeschlossen hat,..."
(Was bin ich für ein von Grund auf schlechter Mensch??? Wie kann ich nur einen Rechtsanwalt beauftragen, um meine Rechte gegen einen friedlichen Spamer wie SuperComm durchzusetzen, der sich unterworfen - oder auch mal nicht - hat? Andererseits stelle ich mir die Frage, warum man ausgerechnet auf einen gegnerischen Rechtsanwalt hören soll, der letztlich inhaltslose Schreiben sendet. Weder das Amtsgericht Bonn noch das Landgericht Bonn konnten in den "Begründungen" des mit dem Säbel rasselnden Beklagtenvertretes irgendwelche Substanz finden.)
Herr RA Pie: Was bitte hätte ich, Ihrer Meinung nach, tun sollen? Sie selbst haben mich doch zur Klageerhebung, mit Ihrem Schreiben vom 03.06.2009 (siehe oben), "aufgefordert".
- 05.01.2009: RA Pie: "Die Beklagte ist eine deutsche GmbH, die längst insolvent wäre, wenn Sie Ihre Werbe-E-Mails an Empfänger versenden würde, die nicht mit diesen E-Mails einverstanden wären."
(Ohne Kommentar, nur zum schmunzeln!)
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