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Urteil gegen Proinkasso GmbH, Forderung = SPAM = unterlassungsfähig!
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Proinkasso Historie
April/Mai 2009 Proinkasso GmbH, Stefan Straßburg, sendet Forderungs E-Mails an maier.de unter Angabe falscher, wenn nicht sogar gefälschter, E-Mail Adressen und berühmt sich unberechtigter Ansprüche. 30.05.2009 Proinkasso GmbH erhält meine Abmahnung wegen unverlangter Werbe E-Mails an meine Domain maier.de. Da ich weder mit der Proinkasso GmbH noch deren angeblichen Kunden UMEX Media GmbH und Media Intense GmbH jemals eine Geschäftsbeziehung hatte, konnten die Proinkasso GmbH E-Mails nur unverlangte Werbe E-Mails darstellen, also SPAM. Ich habe mich auf den Abzockseiten dieser "Kunden" niemals angemeldet. Forderungbetrag je Wiederholung unverlangter Mail: € 500,-. 31.05.2009 Trotz (oder gerade wegen?) meiner Aufforderung zur Unterlassung von E-Mail Sendungen jeglich Art vom Vortag kam eine neue Mail. Da hat Herr Stefan Straßburg gewaltig, mit der Aufforderung "...überweisen Sie sofort...", seine "Muskeln spielen lassen. Böse Zungen würden sagen: "klar die Muskeln, Hirn ist ja keins da". Aber sowas denke und sage ich nicht. 05.06.2010 Die Frist zur Unterwerfung war abgelaufen. Stefan Straßburg sendet immer weiter E-Mails von Proinkasso GmbH. Folgerichtig habe ich Herrn Rechtsanwalt Walter Zuleger mit der weiteren Verfolgung beauftragt. Am 05.06.2009 wurde Proinkasso anwaltlich abgemahnt. Forderungbetrag je Wiederholung unverlangter Mail nun: € 3.000,-. Die anwaltliche Unterlassung hat den sinngemäß gleichen Inhalt wie meine und wird nicht extra zum herunterladen angeboten. Fristablauf zur Unterwerfung war der 12.06.2009. 13.06.2009 Stefan Straßburg´s Proinkasso GmbH hat sich nicht unterworfen. Rechtsanwalt Walter Zuleger hat deswegen den Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Hanau eingereicht. 15.06.2009 Das Langericht Hanau hat die einstweilige Verfügung gegen Proinkasso GmbH erlassen. Ordnungsgeld für jede Wiederholung unverlangter E-Mail: € 10.000,-, ersatzweise Ordnungshaft. 03.07.2009 Anwältin Kristina Straßburg gibt den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung gegen Proinkasso GmbH zum Landgericht. Der Widerspruch, den ich am 10.07.2009 erhielt, enthält 19 Seiten (!!!): 12 Seiten Argumentation warum Spam von Proinkasso GmbH rechtlich i. O. sein soll, der Rest ist eine eidestattliche Versicherung vom (Bruder?) Stefan Starßburg und einige "Beweisbilder" in Form von Screenshots. 22.07.2009 Die mündliche Verhandlung fand beim Landgericht Hanau statt. Proinkasso GmbH´s Stefan Straßburg und seine Anwältin Kristina Straßburg haben im wesentlich den m. E. "Müll" aus den Widerspruchsschreiben vorgebrabbelt. Wichtige Argumente hatten die nicht. Völlig zu Recht hat das Landgericht geurteilt: "Die einstweilige Verfügung vom 15.06.2009 wird aufrechterhalten." und Proinkasso die Verfahrenskosten auferlegt. Ordnungsgeld (Strafe) für jede unverlangte E-Mail: € 10.000,-, ersatzweise Haft. |